Hurtigruten Group B2B

FAQ B2B

Wir arbeiten ständig daran unseren Service für unsere Kunden weiter zu verbessern. Die beschriebene Änderung hilft uns interne Abläufe innerhalb der Hurtigruten Group zu vereinfachen und unseren lokalen Mitarbeitern zu ermöglichen, sich besser auf unsere Partner auszurichten und sich auf Vertriebs- und Marketingunterstützung zu konzentrieren.

Agenturverträge werden zukünftig nicht mehr zwischen Ihnen und der Hurtigruten GmbH, sondern zwischen Ihnen und unserem Mutterkonzern der Hurtigruten AS abgeschlossen.

Durch die Übertragung von der Hurtigruten GmbH auf Hurtigruten AS ändern sich keine Bedingungen oder festgelegten Provisionen des Agenturvertrages. Bitte beachten Sie allerdings, dass alle zum Datum des Inkrafttretens ausstehenden Provisionen durch Hurtigruten AS (und nicht durch die Hurtigruten GmbH) ausgezahlt werden.

Die praktischen Auswirkungen auf die Kunden werden kaum spürbar sein, da lediglich der Vertragspartner von der Hurtigruten GmbH zur Hurtigruten AS wechselt. Dieser Wechsel des Vertragspartners erfolgt gemäß der für Ihre Buchung geltenden allgemeinen Reisebedingungen der Hurtigruten GmbH (für Buchungen nach dem 1. Juni 2019).

Es handelt sich hierbei um einen internen Prozess innerhalb der Hurtigruten Group. Hurtigruten AS übernimmt somit alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Buchung Ihrer Kunden ergeben. Entsprechend wird der deutsche Reisepreissicherungsschein durch eine Reisegarantie des Norwegischen Reisegarantiefonds ersetzt. Der Norwegische Reisegarantiefond entspricht der EU-Pauschalreiserichtlinie und bietet den gleichen Schutz wie die bisherige in Deutschland angebotene Insolvenzversicherung.

Die Unterlagen für die Buchung, einschließlich Vertrag, Rechnung und Reisedokumente, werden nun von der Hurtigruten AS (zuvor von Hurtigruten GmbH) ausgestellt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Name des Reiseveranstalters geändert, um dem Wechsel von Hurtigruten GmbH zu Hurtigruten AS Rechnung zu tragen.

Die gesetzlichen Informationen zu der gebuchten Pauschalreise (Pauschalreiserichtlinie) bleiben dieselben. Diese werden nur aktualisiert, um den neuen Reiseveranstalter widerzuspiegeln und werden zusätzlich einen Hinweis auf den Norwegischen Reisegarantiefonds enthalten.

Für bereits getätigte Buchungen bleiben die AGB gleich. Es wird lediglich die Vertragspartei von der Hurtigruten GmbH auf die Hurtigruten AS geändert und die Norwegian Travel Guarantee bietet jetzt den Insolvenzschutz. Für Neubuchungen wird es neue AGB geben.

Alle Buchungen bei der Hurtigruten GmbH gehen im Juni 2021 auf Hurtigruten AS als neuen Reiseveranstalter über. Das konkrete Datum werden wir Ihnen selbstverständlich noch gesondert mitteilen.

Nein, die Ansprechpartner bleiben unverändert.

Nein. Hurtigruten AS ist in Deutschland nicht für die Umsatzsteuer registriert und kann daher keine Umsatzsteuer ausweisen. 

Selbstverständlich behält der deutsche Katalog weiterhin seine Gültigkeit.

Die Kommunikation erfolgt wie bisher auf Deutsch, die Ansprechpartner bleiben unverändert. Auch alle Dokumente sind wie bisher in deutscher Sprache.

Die vorhandenen Konditionen bleiben von der Änderung unberührt.

Es gilt weiterhin das gleiche Recht und der gleiche Gerichtsstand Deutschland.

Kunden können weiterhin bequem per Überweisung und Kreditkarte auf unser deutsches Bankkonto einzahlen.

Alle Zahlungen erfolgen in Euro auf unser deutsches Bankkonto. Gebühren für eine Währungsumrechnung fallen somit nicht an.

Stornierungen werden wie zuvor behandelt und Rückerstattungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.