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Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen und Grönland
Abschlussfristen:
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- je Person.
In der Reisekranken-Versicherung beträgt die Selbstbeteilungung bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,- je Versicherungsfall.
In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Selbstbeteilungung € 100,- je Versicherungsfall.
Bitte lesen Sie vor jedem Versicherungsabschluss das Produktionsblatt, das sie unter ww.pid-erv.de, unter Tel. (089) 41 66- 17 66 oder unter contact@erv.de erhalten.
Weiter Tarife auf Anfrage buchbar. Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009). Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.